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Wie das slowenische Nettogehalt berechnet wird

Wie das slowenische Nettogehalt vom Bruttogehalt berechnet wird: fünf Einkommensteuerklassen, Renten-, Kranken- und weitere Sozialversicherungsbeiträge für 2...

Verified against FURS – Einkommensteuer on 4 Mar 2026 Updated 4 March 2026 4 min read
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Zusammenfassung

Slowenien verwendet ein Lohnsteuer-Abzugsverfahren, bei dem Arbeitgeber die Einkommensteuer (dohodnina) und die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung von jedem Gehaltszettel einbehalten. Die Einkommensteuer ist progressiv mit fünf Stufen von 16 % bis 50 %, die nach Abzug eines allgemeinen Freibetrags (splošna olajšava) angewendet werden. Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 22,1 % des Bruttogehalts für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Elternschutzversicherung.

Funktionsweise

Ihr Nettogehalt ist Ihr Bruttogehalt abzüglich zweier Hauptkategorien von Abzügen:

  1. Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) – 22,1 % des Bruttogehalts für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Elternschutzversicherung
  2. Einkommensteuer (dohodnina) – progressive Sätze über fünf Stufen, angewendet auf das zu versteuernde Einkommen (Brutto minus Arbeitnehmerbeiträge minus Freibetrag)

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Sozialbeiträge von etwa 16,1 % auf das Bruttogehalt.

Einkommensteuerklassen (2025)

Die slowenische Einkommensteuer verwendet fünf Grenzstufen, die auf das zu versteuernde Einkommen angewendet werden (Brutto minus Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers minus Freibetrag):

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Bis EUR 8.75516 %
EUR 8.756 – EUR 25.75026 %
EUR 25.751 – EUR 51.50033 %
EUR 51.501 – EUR 74.16039 %
Über EUR 74.16050 %

Der allgemeine Freibetrag (splošna olajšava) beträgt EUR 7.500/Jahr für Steuerpflichtige mit einer Steuerbemessungsgrundlage bis EUR 16.000. Für Besserverdienende wird der Freibetrag reduziert: EUR 5.765 bei Bemessungsgrundlagen zwischen EUR 16.000 und EUR 18.800 und EUR 4.030 bei Bemessungsgrundlagen über EUR 18.800. Zusätzliche Freibeträge gelten für unterhaltsberechtigte Personen.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmerbeiträge (vom Bruttogehalt abgezogen)

KomponenteSatz
Renten- und Invaliditätsversicherung15,50 %
Krankenversicherung6,36 %
Arbeitslosenversicherung0,14 %
Elternschutzversicherung0,10 %
Arbeitnehmerbeiträge gesamt22,10 %

In Slowenien gibt es keine jährliche Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge – die Beiträge werden auf das gesamte Bruttogehalt erhoben.

Arbeitgeberbeiträge (nicht vom Gehalt abgezogen)

KomponenteSatz
Renten- und Invaliditätsversicherung8,85 %
Krankenversicherung6,56 %
Arbeitslosenversicherung0,06 %
Elternschutzversicherung0,10 %
Arbeitsunfallversicherung0,53 %

Berechnungsbeispiel

Für ein jährliches Bruttogehalt von EUR 30.000 (ledig, keine unterhaltsberechtigten Personen):

  1. Sozialversicherungsbeiträge:
    • Rente: EUR 30.000 x 15,50 % = EUR 4.650,00
    • Kranken: EUR 30.000 x 6,36 % = EUR 1.908,00
    • Arbeitslosenversicherung: EUR 30.000 x 0,14 % = EUR 42,00
    • Elternschutz: EUR 30.000 x 0,10 % = EUR 30,00
    • Sozialversicherung gesamt: EUR 6.630,00
  2. Einkommen nach Beiträgen: EUR 30.000 - EUR 6.630 = EUR 23.370,00
  3. Freibetrag: EUR 5.765 (Bemessungsgrundlage EUR 23.370 liegt im Bereich über EUR 16.000, daher gilt der reduzierte Freibetrag)
  4. Zu versteuerndes Einkommen: EUR 23.370 - EUR 5.765 = EUR 17.605,00
  5. Einkommensteuer:
    • Erste EUR 8.755 zu 16 % = EUR 1.400,80
    • Verbleibende EUR 8.850 (EUR 8.756 – EUR 17.605) zu 26 % = EUR 2.301,00
    • Einkommensteuer gesamt: EUR 3.701,80
  6. Abzüge gesamt: EUR 6.630,00 (Sozialversicherung) + EUR 3.701,80 (Steuer) = EUR 10.331,80
  7. Nettogehalt: EUR 30.000 - EUR 10.331,80 = EUR 19.668,20/Jahr (EUR 1.639/Monat)

Annahmen und Einschränkungen

  • Nur Sätze für 2025 – verwendet Schwellenwerte und Sätze, die für das Steuerjahr 2025 gelten
  • Alleinstehender Steuerpflichtiger ohne unterhaltsberechtigte Personen und ohne zusätzliche Freibeträge
  • Nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – berücksichtigt keine selbständige Tätigkeit, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen
  • Reduzierter Freibetrag – das Berechnungsbeispiel verwendet EUR 5.765, da die Bemessungsgrundlage EUR 16.000 übersteigt; Geringverdiener erhalten den vollen Freibetrag von EUR 7.500
  • Keine Sondervergünstigungen – berücksichtigt keine freiwilligen Zusatzrentenbeiträge oder andere Steuervergünstigungen
  • Keine Beitragsbemessungsgrenze – Slowenien wendet keine jährliche Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge an

Sources

Gov
FURS – Einkommensteueraccessed 4 Mar 2026
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