Zusammenfassung
Rumänien verwendet eine pauschale Einkommensteuer von 10% in Kombination mit zwei obligatorischen Sozialabgaben: CAS (Rente) mit 25% und CASS (Krankenversicherung) mit 10%. Der gesamte Arbeitnehmerabzug liegt mit 45% des Bruttogehalts im europäischen Vergleich hoch, wobei der Rentenbeitrag (25%) einen Anspruch auf eine staatliche Rente aufbaut. Der persönliche Freibetrag für Geringverdiener und die CAS-Obergrenze für Gutverdiener sind die wichtigsten Variablen, die das Nettogehalt beeinflussen.
Funktionsweise
Ihr Nettogehalt wird reduziert durch:
- CAS (Contributia de asigurari sociale) - Rentenbeitrag mit 25%
- CASS (Contributia de asigurari sociale de sanatate) - Krankenversicherungsbeitrag mit 10%
- Einkommensteuer - 10% auf das zu versteuernde Einkommen (Brutto abzüglich CAS, CASS und persönlichem Freibetrag)
Die Berechnungsreihenfolge ist wichtig: CAS und CASS werden zuerst vom Bruttogehalt abgezogen, dann wird die Einkommensteuer auf den reduzierten Betrag berechnet.
Einkommensteuersatz (2025)
| Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Gesamtes zu versteuerndes Einkommen | 10% (pauschal) |
Zu versteuerndes Einkommen = Bruttogehalt - CAS - CASS - Persönlicher Freibetrag (falls berechtigt).
Persönlicher Freibetrag (Deducere personala)
Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.000 RON/Monat erhalten einen persönlichen Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen reduziert. Der Freibetrag wird zwischen 2.001 und 3.600 RON/Monat schrittweise abgebaut und beträgt ab 3.600 RON/Monat null. Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltsberechtigte bei 2.000 RON/Monat beträgt der Freibetrag ungefähr 690 RON/Monat.
Bei höheren Gehältern (wie im Beispiel unten) entfällt der persönliche Freibetrag.
Sozialabgaben
Arbeitnehmerbeiträge, die vom Bruttogehalt abgezogen werden:
| Beitrag | Satz | Obergrenze |
|---|---|---|
| CAS (Rente) | 25% | Gedeckelt bei 24 x Bruttomindestlohn = 1.166.400 RON/Jahr (basierend auf 48.600 RON/Monat x 24) |
| CASS (Krankenversicherung) | 10% | Keine Obergrenze |
| Gesamt | 35% |
CAS-Obergrenze: Der Rentenbeitrag ist auf das 24-fache des Bruttomindestlohns gedeckelt. Für 2025 mit einem Mindestlohn von 4.050 RON/Monat beträgt die jährliche CAS-Bemessungsgrundlage ungefähr 1.166.400 RON (4.050 x 12 x 24). Darüber hinaus fallen keine weiteren CAS-Beiträge an.
CASS hat keine Obergrenze und gilt für das gesamte Bruttogehalt.
Die Formel
Where
Berechnungsbeispiel
80.000 RON Bruttojahresgehalt (kein persönlicher Freibetrag)
CAS-Rentenbeitrag (25%)
= 20,000 RON
CASS-Krankenversicherungsbeitrag (10%)
= 8,000 RON
Zu versteuerndes Einkommen (Brutto - CAS - CASS)
= 52,000 RON
Einkommensteuer (10%)
= 5,200 RON
Gesamtabzüge
= 33,200 RON
Result
Nettogehalt = 80.000 - 33.200 = 46.800 RON/Jahr (3.900 RON/Monat)
Annahmen und Einschränkungen
- Nur Sätze für 2025 - verwendet die aktuellen Steuerjahressätze und Schwellenwerte
- Standard-Arbeitsvertrag - modelliert keine freien Dienstverträge, PFA (Selbstständige) oder Kleinstunternehmenbesteuerung
- Kein persönlicher Freibetrag - das Berechnungsbeispiel verwendet ein Gehalt oberhalb der Freibetragsgrenze (3.600 RON/Monat). Geringverdiener profitieren von diesem Freibetrag
- Alleinstehender Steuerpflichtiger ohne Unterhaltsberechtigte - der persönliche Freibetrag variiert je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten
- CAS-Obergrenze - Rentenbeiträge enden, sobald das Bruttoeinkommen die Bemessungsgrundlage von 1.166.400 RON/Jahr erreicht; dies betrifft nur Gutverdiener
- Keine zusätzlichen Abzüge - modelliert keine freiwillige Zusatzrente (Säule III), private Krankenversicherungsabzüge oder sonstige Entlastungen
- IT-Branchenbefreiung nicht modelliert - Arbeitnehmer in qualifizierten IT-Positionen sind von der Einkommensteuer befreit (zahlen aber weiterhin CAS und CASS)
- Befreiungen für Bau/Landwirtschaft nicht modelliert - bestimmte Branchen haben reduzierte Beitragssätze