Zusammenfassung
Die Niederlande verwenden ein kombiniertes System aus Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen für Einkünfte der Box 1 (Beschäftigung und Wohneigentum). Anstatt Einkommensteuer und Sozialabgaben zu trennen, bündelt das niederländische System diese in kombinierte Stufensätze. Arbeitnehmer unter dem staatlichen Rentenalter (AOW-leeftijd) zahlen Sozialabgaben (AOW, Anw, Wlz), die in den ersten beiden Stufen enthalten sind. Zwei Steuergutschriften – die Algemene Heffingskorting (allgemeine Steuergutschrift) und die Arbeidskorting (Arbeitnehmer-Steuergutschrift) – reduzieren die effektive Steuerbelastung für niedrige und mittlere Einkommen erheblich.
Funktionsweise
Das niederländische Nettogehalt wird wie folgt berechnet:
Bruttogehalt − Kombinierte Steuer und Abgaben + Steuergutschriften = Nettogehalt
- Kombinierte Einkommensteuer und Sozialabgaben (Box 1) – drei Stufen mit Sätzen, die sowohl Einkommensteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge (AOW, Anw, Wlz) in den unteren Stufen beinhalten
- Algemene Heffingskorting – eine allgemeine Steuergutschrift, die mit steigendem Einkommen abnimmt
- Arbeidskorting – eine Arbeitnehmer-Steuergutschrift, die mit dem Einkommen bis zu einem Höchstbetrag steigt und dann bei höheren Einkommen wieder abnimmt
In den Stufen enthaltene Sozialabgaben
Für Steuerpflichtige unter dem AOW-Alter enthält der erste Stufensatz:
| Abgabe | Satz |
|---|---|
| AOW (staatliche Rente) | 17,90 % |
| Anw (Hinterbliebene) | 0,10 % |
| Wlz (Langzeitpflege) | 9,65 % |
| Sozialabgaben gesamt | 27,65 % |
Diese Abgaben werden nur auf Einkommen in der ersten Stufe erhoben (bis EUR 38.441). Die Einkommensteuer wird darauf aufgeschlagen, woraus sich die unten gezeigten kombinierten Sätze ergeben.
Einkommensteuer-Stufen – Box 1 (2025)
Für Steuerpflichtige unter dem AOW-Alter:
| Zu versteuerndes Einkommen | Kombinierter Satz | Davon Steuer | Davon Abgaben |
|---|---|---|---|
| EUR 0 – EUR 38.441 | 35,82 % | 8,17 % | 27,65 % |
| EUR 38.442 – EUR 76.817 | 37,48 % | 37,48 % | 0 % |
| Über EUR 76.817 | 49,50 % | 49,50 % | 0 % |
Steuerpflichtige über dem AOW-Alter zahlen niedrigere Sätze in der ersten Stufe, da die AOW-Abgaben entfallen.
Steuergutschriften (Heffingskortingen, 2025)
Algemene Heffingskorting (Allgemeine Steuergutschrift)
| Zu versteuerndes Einkommen | Gutschriftsbetrag |
|---|---|
| Bis EUR 24.813 | EUR 3.362 (Maximum) |
| EUR 24.813 – EUR 76.817 | Verringert sich um 6,337 % des Einkommens über EUR 24.813 |
| Über EUR 76.817 | EUR 0 |
Arbeidskorting (Arbeitnehmer-Steuergutschrift)
| Beschäftigungseinkommen | Gutschriftsbetrag |
|---|---|
| Bis EUR 11.491 | 8,231 % des Einkommens |
| EUR 11.491 – EUR 24.821 | EUR 946 + 29,861 % des Einkommens über EUR 11.491 |
| EUR 24.821 – EUR 39.958 | EUR 4.926 + 3,085 % des Einkommens über EUR 24.821 |
| EUR 39.958 – EUR 124.935 | EUR 5.393 (Maximum) |
| Über EUR 124.935 | EUR 5.393 − 6,51 % des Einkommens über EUR 124.935 |
Die Arbeidskorting steht nur Personen mit Beschäftigungseinkommen zu (nicht Rentnern oder Leistungsempfängern für diesen Anteil).
Rechenbeispiel
Für ein Bruttogehalt von EUR 45.000 (ledig, unter dem AOW-Alter, ohne Hypothekenzinsabzug):
- Kombinierte Steuer und Abgaben:
- Auf EUR 0 – EUR 38.441 zu 35,82 % = EUR 13.766
- Auf EUR 38.442 – EUR 45.000 zu 37,48 % = EUR 6.559 × 37,48 % = EUR 2.458
- Bruttosteuer: EUR 16.224
- Algemene Heffingskorting:
- Einkommen EUR 45.000 > EUR 24.813, daher Gutschrift = EUR 3.362 − (EUR 45.000 − EUR 24.813) × 6,337 %
- = EUR 3.362 − EUR 1.279 = EUR 2.083
- Arbeidskorting:
- Einkommen EUR 45.000 fällt in die Stufe EUR 39.958 – EUR 124.935
- = EUR 5.393 (Maximum)
- Steuergutschriften gesamt: EUR 2.083 + EUR 5.393 = EUR 7.476
- Nettosteuerlast: EUR 16.224 − EUR 7.476 = EUR 8.748
- Nettogehalt: EUR 45.000 − EUR 8.748 = ~EUR 36.252/Jahr (~EUR 3.021/Monat)
Annahmen und Einschränkungen
- Nur Sätze für 2025 – verwendet die Steuersätze und Gutschriften des Steuerjahres 2025
- Unter dem AOW-Alter – verwendet die höheren kombinierten Sätze einschliesslich Sozialabgaben. Rentner zahlen niedrigere Sätze
- Nur Box-1-Einkünfte – Beschäftigungseinkommen. Modelliert nicht Box 2 (wesentliche Beteiligungen) oder Box 3 (Ersparnisse und Investitionen)
- Kein Hypothekenzinsabzug – die Hypotheekrenteaftrek kann das zu versteuernde Box-1-Einkommen für Eigenheimbesitzer erheblich senken
- Alleinstehend – modelliert nicht die Inkomensafhankelijke Combinatiekorting (einkommensabhängige Kombigutschrift) für Eltern
- Standardabgaben – modelliert nicht die nominale Krankenversicherungsprämie (Zvw), die ca. EUR 1.900/Jahr beträgt und separat vom Arbeitnehmer gezahlt wird (nicht vom Gehalt abgezogen, aber verpflichtend)
- Keine 30-%-Regelung – die 30-%-Regelung für Expatriates (die 30 % des Gehalts von der Steuer befreit) wird in diesem Beispiel nicht angewendet