Income & Tax

Wie das maltesische Nettogehalt berechnet wird

Wie das maltesische Nettogehalt vom Bruttogehalt berechnet wird: Einkommensteuerstufen, Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 und Nettolohn für 2025.

Verified against Maltesische Steuer- und Zollverwaltung - Steuersätze für Einzelpersonen 2025 on 4 Mar 2026 Updated 4 March 2026 4 min read
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Zusammenfassung

Malta verwendet ein PAYE-ähnliches System (Final Settlement System), bei dem Arbeitgeber Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (NI) von jeder Gehaltsabrechnung einbehalten. Die Einkommensteuer ist progressiv mit vier Stufen (0 %, 15 %, 25 %, 35 %), und die Schwellenwerte variieren je nach Veranlagungsstatus des Steuerpflichtigen: ledig, verheiratet oder Elternteil. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 in Höhe von 10 % des Bruttogehalts, vorbehaltlich einer jährlichen Obergrenze.

So funktioniert es

Ihr Nettogehalt ist Ihr Bruttogehalt abzüglich zweier Hauptkategorien von Abzügen:

  1. Sozialversicherung (Klasse 1 NI) — 10 % des Bruttogehalts, vorbehaltlich eines jährlichen Höchstbetrags
  2. Einkommensteuer — progressive Sätze, die auf das Bruttoeinkommen angewendet werden (Malta zieht die NI-Beiträge nicht von der Steuerbemessungsgrundlage ab)

Malta hat vier Veranlagungsstatus mit unterschiedlichen Stufenschwellenwerten: Ledigen-Tarif, Verheirateten-Tarif und Eltern-Tarif. Das folgende Rechenbeispiel verwendet den Ledigen-Tarif.

Einkommensteuerstufen — Lediger Steuerzahler (2025)

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Bis EUR 9.1000 %
EUR 9.101 — EUR 14.50015 %
EUR 14.501 — EUR 19.50025 %
EUR 19.501 — EUR 60.00025 %
Über EUR 60.00035 %

Hinweis: Malta hat keinen separaten Grundfreibetrag — die 0-%-Stufe dient faktisch als steuerfreier Schwellenwert.

Verheirateten-Tarif (beide Ehepartner erwerbstätig)

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Bis EUR 12.7000 %
EUR 12.701 — EUR 21.20015 %
EUR 21.201 — EUR 28.70025 %
EUR 28.701 — EUR 60.00025 %
Über EUR 60.00035 %

Eltern-Tarif

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Bis EUR 10.5000 %
EUR 10.501 — EUR 15.80015 %
EUR 15.801 — EUR 21.20025 %
EUR 21.201 — EUR 60.00025 %
Über EUR 60.00035 %

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmerbeiträge (vom Bruttogehalt abgezogen)

BestandteilSatzJährliche Obergrenze
Sozialversicherung Klasse 110,0 %EUR 29.084

Der Satz von 10 % gilt für wöchentliche Einkünfte bis zum maximalen versicherbaren Lohn. Für 2025 beträgt das maximale jährliche versicherbare Einkommen ca. EUR 29.084, was einen maximalen jährlichen NI-Beitrag von EUR 2.908,40 ergibt.

Arbeitgeberbeiträge (nicht vom Gehalt abgezogen)

BestandteilSatz
Sozialversicherung Klasse 1 (Arbeitgeberanteil)10,0 %

Der Arbeitgeber zahlt einen entsprechenden Beitrag von 10 % auf derselben Bemessungsgrundlage.

Rechenbeispiel

Für ein jährliches Bruttogehalt von EUR 30.000 (lediger Steuerzahler):

  1. Sozialversicherung (10 % des Bruttogehalts, gedeckelt):
    • EUR 29.084 x 10 % = EUR 2.908,40 (das Gehalt übersteigt die Obergrenze, daher wird NI nur bis EUR 29.084 berechnet)
    • NI gesamt: EUR 2.908,40
  2. Einkommensteuer (auf das volle Bruttogehalt angewendet):
    • Erste EUR 9.100 zu 0 % = EUR 0
    • EUR 9.101 — EUR 14.500 zu 15 % = EUR 810,00
    • EUR 14.501 — EUR 19.500 zu 25 % = EUR 1.250,00
    • EUR 19.501 — EUR 30.000 zu 25 % = EUR 2.625,00
    • Einkommensteuer gesamt: EUR 4.685,00
  3. Abzüge gesamt: EUR 2.908,40 (NI) + EUR 4.685,00 (Steuer) = EUR 7.593,40
  4. Nettogehalt: EUR 30.000 - EUR 7.593,40 = EUR 22.406,60/Jahr (EUR 1.867/Monat)

Annahmen und Einschränkungen

  • Nur Sätze für 2025 — verwendet die Schwellenwerte und Sätze, die für das Steuerjahr 2025 gelten
  • Ledigen-Tarif — verheiratete Steuerzahler und Eltern haben andere (großzügigere) Stufenschwellenwerte
  • Nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit — berücksichtigt keine selbstständige Tätigkeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Teilzeitregelungen
  • Keine Steuergutschriften — berücksichtigt keine Steuergutschriften wie die Erwerbstätigkeitszulage (In-Work Benefit) oder andere Abzüge
  • Standard-NI — verwendet den Arbeitnehmer-Satz der Klasse 1; Selbstständige zahlen Beiträge der Klasse 2 zu anderen Sätzen
  • Kein Mutterschaftsfonds — der Arbeitgeber zahlt einen zusätzlichen Beitrag von 0,3 % zum Mutterschaftsfonds, der nicht vom Arbeitnehmer abgezogen wird

Sources

income-tax take-home-pay mt malta