Zusammenfassung
Malta verwendet ein PAYE-ähnliches System (Final Settlement System), bei dem Arbeitgeber Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (NI) von jeder Gehaltsabrechnung einbehalten. Die Einkommensteuer ist progressiv mit vier Stufen (0 %, 15 %, 25 %, 35 %), und die Schwellenwerte variieren je nach Veranlagungsstatus des Steuerpflichtigen: ledig, verheiratet oder Elternteil. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 1 in Höhe von 10 % des Bruttogehalts, vorbehaltlich einer jährlichen Obergrenze.
So funktioniert es
Ihr Nettogehalt ist Ihr Bruttogehalt abzüglich zweier Hauptkategorien von Abzügen:
- Sozialversicherung (Klasse 1 NI) — 10 % des Bruttogehalts, vorbehaltlich eines jährlichen Höchstbetrags
- Einkommensteuer — progressive Sätze, die auf das Bruttoeinkommen angewendet werden (Malta zieht die NI-Beiträge nicht von der Steuerbemessungsgrundlage ab)
Malta hat vier Veranlagungsstatus mit unterschiedlichen Stufenschwellenwerten: Ledigen-Tarif, Verheirateten-Tarif und Eltern-Tarif. Das folgende Rechenbeispiel verwendet den Ledigen-Tarif.
Einkommensteuerstufen — Lediger Steuerzahler (2025)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis EUR 9.100 | 0 % |
| EUR 9.101 — EUR 14.500 | 15 % |
| EUR 14.501 — EUR 19.500 | 25 % |
| EUR 19.501 — EUR 60.000 | 25 % |
| Über EUR 60.000 | 35 % |
Hinweis: Malta hat keinen separaten Grundfreibetrag — die 0-%-Stufe dient faktisch als steuerfreier Schwellenwert.
Verheirateten-Tarif (beide Ehepartner erwerbstätig)
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis EUR 12.700 | 0 % |
| EUR 12.701 — EUR 21.200 | 15 % |
| EUR 21.201 — EUR 28.700 | 25 % |
| EUR 28.701 — EUR 60.000 | 25 % |
| Über EUR 60.000 | 35 % |
Eltern-Tarif
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis EUR 10.500 | 0 % |
| EUR 10.501 — EUR 15.800 | 15 % |
| EUR 15.801 — EUR 21.200 | 25 % |
| EUR 21.201 — EUR 60.000 | 25 % |
| Über EUR 60.000 | 35 % |
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge (vom Bruttogehalt abgezogen)
| Bestandteil | Satz | Jährliche Obergrenze |
|---|---|---|
| Sozialversicherung Klasse 1 | 10,0 % | EUR 29.084 |
Der Satz von 10 % gilt für wöchentliche Einkünfte bis zum maximalen versicherbaren Lohn. Für 2025 beträgt das maximale jährliche versicherbare Einkommen ca. EUR 29.084, was einen maximalen jährlichen NI-Beitrag von EUR 2.908,40 ergibt.
Arbeitgeberbeiträge (nicht vom Gehalt abgezogen)
| Bestandteil | Satz |
|---|---|
| Sozialversicherung Klasse 1 (Arbeitgeberanteil) | 10,0 % |
Der Arbeitgeber zahlt einen entsprechenden Beitrag von 10 % auf derselben Bemessungsgrundlage.
Rechenbeispiel
Für ein jährliches Bruttogehalt von EUR 30.000 (lediger Steuerzahler):
- Sozialversicherung (10 % des Bruttogehalts, gedeckelt):
- EUR 29.084 x 10 % = EUR 2.908,40 (das Gehalt übersteigt die Obergrenze, daher wird NI nur bis EUR 29.084 berechnet)
- NI gesamt: EUR 2.908,40
- Einkommensteuer (auf das volle Bruttogehalt angewendet):
- Erste EUR 9.100 zu 0 % = EUR 0
- EUR 9.101 — EUR 14.500 zu 15 % = EUR 810,00
- EUR 14.501 — EUR 19.500 zu 25 % = EUR 1.250,00
- EUR 19.501 — EUR 30.000 zu 25 % = EUR 2.625,00
- Einkommensteuer gesamt: EUR 4.685,00
- Abzüge gesamt: EUR 2.908,40 (NI) + EUR 4.685,00 (Steuer) = EUR 7.593,40
- Nettogehalt: EUR 30.000 - EUR 7.593,40 = EUR 22.406,60/Jahr (EUR 1.867/Monat)
Annahmen und Einschränkungen
- Nur Sätze für 2025 — verwendet die Schwellenwerte und Sätze, die für das Steuerjahr 2025 gelten
- Ledigen-Tarif — verheiratete Steuerzahler und Eltern haben andere (großzügigere) Stufenschwellenwerte
- Nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit — berücksichtigt keine selbstständige Tätigkeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Teilzeitregelungen
- Keine Steuergutschriften — berücksichtigt keine Steuergutschriften wie die Erwerbstätigkeitszulage (In-Work Benefit) oder andere Abzüge
- Standard-NI — verwendet den Arbeitnehmer-Satz der Klasse 1; Selbstständige zahlen Beiträge der Klasse 2 zu anderen Sätzen
- Kein Mutterschaftsfonds — der Arbeitgeber zahlt einen zusätzlichen Beitrag von 0,3 % zum Mutterschaftsfonds, der nicht vom Arbeitnehmer abgezogen wird