Zusammenfassung
Monaco ist bekannt dafür, dass es keine persönliche Einkommensteuer für seine Einwohner erhebt. Das Fürstentum hat seit 1869 keine Einkommensteuer mehr erhoben, was es zu einer der steuerfreundlichsten Jurisdiktionen der Welt macht. Arbeitnehmer in Monaco unterliegen jedoch weiterhin obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen, die Renten, Arbeitslosenversicherung und ergänzende Altersvorsorge abdecken. Diese Beiträge sind die einzigen Abzüge vom Bruttogehalt.
Funktionsweise
Ihr Nettogehalt ist Ihr Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge:
- Einkommensteuer - keine. Monaco erhebt keine persönliche Einkommensteuer auf Einwohner oder Arbeitnehmer
- Sozialversicherungsbeiträge - drei Arbeitnehmerkomponenten mit insgesamt ca. 12,85 % des Bruttogehalts
Französische Staatsangehörige, die in Frankreich wohnen, aber in Monaco arbeiten, unterliegen aufgrund eines bilateralen Abkommens der französischen Einkommensteuer. Der Steuervorteil gilt für monegassische Staatsangehörige und nicht-französische Einwohner.
Einkommensteuersatz (2025)
| Steuerpflichtiges Einkommen | Satz |
|---|---|
| Gesamtes Einkommen | 0 % |
Monaco erhebt keine persönliche Einkommensteuer auf natürliche Personen. Es gibt keine Stufen, Freibeträge oder Schwellenwerte, da die Steuer schlicht nicht existiert.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer bestehen aus drei Komponenten:
| Komponente | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|
| CAR (Caisse Autonome des Retraites - Rente) | 6,55 % |
| ASSEDIC (Arbeitslosenversicherung) | 2,40 % |
| AMSF (Zusatzrente) | 3,90 % |
| Gesamter Arbeitnehmeranteil | 12,85 % |
Diese Sätze gelten für das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber leistet zusätzlich separate Beiträge (ca. 25-28 % des Bruttogehalts), die nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden. Die Beiträge unterliegen Bemessungsgrenzen, die regelmäßig angepasst werden.
Die Formel
Where
Berechnungsbeispiel
60.000 EUR Bruttojahresgehalt
CAR-Rente (6,55 % des Bruttogehalts)
= EUR 3,930
ASSEDIC-Arbeitslosenversicherung (2,40 % des Bruttogehalts)
= EUR 1,440
AMSF-Zusatzrente (3,90 % des Bruttogehalts)
= EUR 2,340
Sozialversicherung gesamt
= EUR 7,710
Einkommensteuer
= EUR 0
Abzüge gesamt
= EUR 7,710
Result
Nettogehalt = 60.000 EUR - 7.710 EUR = 52.290 EUR/Jahr (4.357,50 EUR/Monat)
Annahmen und Einschränkungen
- Geht davon aus, dass der Arbeitnehmer ein monegassischer Einwohner oder nicht-französischer ausländischer Einwohner ist - französische Staatsangehörige, die in Frankreich leben und in Monaco arbeiten, unterliegen der französischen Einkommensteuer
- Berücksichtigt nicht die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge (ca. 25-28 % des Bruttogehalts, werden aber nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen)
- Beitragsbemessungsgrenzen werden nicht modelliert - bei sehr hohen Einkommen können die Beiträge an bestimmten Schwellenwerten gedeckelt sein
- Berücksichtigt keine freiwilligen Zusatzrentenbeiträge
- Geht von nichtselbständiger Beschäftigung aus - Selbständige und freie Berufe haben andere Beitragsstrukturen
- Monaco erhebt keine Kapitalertragsteuer, Vermögensteuer oder lokale Einkommensteuern auf natürliche Personen