Income & Tax

So wird das lettische Nettogehalt berechnet

So wird das lettische Nettogehalt berechnet: progressive Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeitraege und Solidaritaetssteuer. Saetze 2025.

Verified against VID Lettland - Einkommensteuersaetze on 4 Mar 2026 Updated 4 March 2026 4 min read
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Zusammenfassung

Lettland verwendet eine progressive Einkommensteuer (iedzivotaju ienakuma nodoklis, IIN) mit drei Stufen von 20 % bis 31 %. Arbeitnehmer zahlen zudem Pflichtbeitraege zur staatlichen Sozialversicherung (VSAOI) in Hoehe von 10,5 % des Bruttogehalts, begrenzt durch eine jaehrliche Obergrenze. Gutverdiener mit einem Einkommen ueber EUR 200.000 zahlen anstelle der regulaeren Sozialbeitraege eine zusaetzliche Solidaritaetssteuer auf das Einkommen oberhalb dieser Schwelle.

So funktioniert es

Das Nettogehalt ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzueglich zweier Hauptabzuege:

  1. Einkommensteuer (IIN) — progressive Saetze ueber drei Stufen, berechnet nach Abzug des persoenlichen Freibetrags und der Arbeitnehmer-Sozialbeitraege
  2. Sozialversicherungsbeitraege (VSAOI) — 10,5 % Arbeitnehmeranteil vom Bruttogehalt, begrenzt auf EUR 105.300 pro Jahr

In Lettland sind die Arbeitnehmer-Sozialbeitraege steuerlich absetzbar: Die IIN wird auf das Bruttogehalt abzueglich VSAOI und persoenlichem Freibetrag berechnet.

Einkommensteuerstufen (2025)

Die lettische Einkommensteuer verwendet drei progressive Stufen:

Jaehrliches zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Bis EUR 20.00420%
EUR 20.005 — EUR 78.10023%
Ueber EUR 78.10031%

Der persoenliche Freibetrag (neapliekamais minimums) betraegt EUR 6.120 pro Jahr (EUR 510 pro Monat) fuer Einkommen bis zu einer bestimmten Schwelle. Fuer Gutverdiener wird der Freibetrag schrittweise auf null reduziert.

Das zu versteuernde Einkommen fuer die IIN wird wie folgt berechnet: Bruttogehalt - Arbeitnehmer-VSAOI - Persoenlicher Freibetrag.

Sozialversicherungsbeitraege (Arbeitnehmeranteil, 2025)

KomponenteSatzJaehrliche Obergrenze
Staatliche Sozialversicherung (VSAOI) — Arbeitnehmeranteil10,50%EUR 105.300
Gesamter Arbeitnehmeranteil10,50%

Der Arbeitgeber zahlt zusaetzlich 23,59 % auf das Bruttogehalt. Der kombinierte Satz (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) betraegt 34,09 %.

Solidaritaetssteuer

Fuer jaehrliches Einkommen ueber EUR 200.000 ersetzt die Solidaritaetssteuer von 25 % die regulaere VSAOI auf das Einkommen oberhalb dieser Schwelle. Von diesen 25 % werden 10,5 % als Arbeitnehmeranteil zugerechnet:

  • Einkommen bis EUR 105.300: regulaere VSAOI gilt (10,5 % Arbeitnehmer)
  • Einkommen EUR 105.300 — EUR 200.000: keine Arbeitnehmer-Sozialbeitraege (Obergrenze erreicht)
  • Einkommen ueber EUR 200.000: Solidaritaetssteuer greift mit zusaetzlich ca. 3 % (ungefaehre Nettobelastung des Arbeitnehmers ueber die normale IIN hinaus)

Rechenbeispiel

Fuer ein jaehrliches Bruttogehalt von EUR 25.000 (ledig, keine Unterhaltsberechtigten):

  1. Arbeitnehmer-Sozialbeitraege (VSAOI):

    • EUR 25.000 x 10,5% = EUR 2.625,00
  2. Zu versteuerndes Einkommen fuer IIN:

    • EUR 25.000 - EUR 2.625 (VSAOI) - EUR 6.000 (ungefaehrer persoenlicher Freibetrag) = EUR 16.375
  3. Einkommensteuer (IIN):

    • EUR 16.375 liegt vollstaendig in der ersten Stufe (bis EUR 20.004)
    • EUR 16.375 x 20% = EUR 3.275,00
  4. Gesamtabzuege:

    • EUR 2.625,00 + EUR 3.275,00 = EUR 5.900,00
  5. Nettogehalt: EUR 25.000 - EUR 5.900,00 = ~EUR 19.100/Jahr (~EUR 1.592/Monat)

Hinweis: Der hier verwendete persoenliche Freibetrag ist ein Naeherungswert. Der genaue Freibetrag haengt vom jaehrlichen Gesamteinkommen ab und kann durch eine differenzierte Formel fuer das steuerfreie Minimum angepasst werden.

Annahmen und Einschraenkungen

  • Nur Saetze von 2025 — verwendet Schwellenwerte und Saetze fuer das Steuerjahr 2025
  • Nur Einkuenfte aus nichtselbstaendiger Arbeit — Gehaltsempfaenger im allgemeinen VSAOI-System; beruecksichtigt keine Selbstaendigkeit, Kapitalertraege oder Lizenzgebuehren
  • Vereinfachter persoenlicher Freibetrag — das differenzierte steuerfreie Minimum variiert je nach Einkommenshoehe; dieses Beispiel verwendet einen Naeherungswert
  • Keine zusaetzlichen Abzuege — beruecksichtigt keine Entlastungen fuer Unterhaltsberechtigte, Bildungsausgaben, medizinische Kosten oder Rentenbeitraege (III. Saeule), die das zu versteuernde Einkommen verringern koennten
  • Solidaritaetssteuer nicht im Beispiel enthalten — das Beispiel mit EUR 25.000 liegt weit unterhalb der Solidaritaetsschwelle von EUR 200.000
  • Alleinstehender Steuerpflichtiger — beruecksichtigt keine Freibetraege fuer Unterhaltsberechtigte

Sources

income-tax take-home-pay lv latvia