Zusammenfassung
Island verwendet eine progressive Einkommensteuer mit drei Stufen, die nationale (rikisskattur) und kommunale (utsvarsalagning) Sätze zu einem kombinierten Satz für jede Stufe zusammenfasst. Arbeitnehmer erhalten einen persönlichen Steuerfreibetrag (persónuafsláttur), der die geschuldete Steuer direkt reduziert, anstatt das zu versteuernde Einkommen zu verringern. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (sowohl Pflicht- als auch Zusatzbeiträge) werden ebenfalls vom Bruttogehalt abgezogen.
So funktioniert es
Ihr Nettogehalt ist Ihr Bruttogehalt abzüglich dreier Hauptabzüge:
- Einkommensteuer – kombinierte nationale + kommunale Sätze über drei Stufen, reduziert durch den persönlichen Steuerfreibetrag
- Pflicht-Rentenbeitrag – 4 % des Bruttogehalts an eine betriebliche Pensionskasse
- Zusätzlicher Rentenbeitrag – ein weiterer freiwilliger (aber nahezu universeller) Beitrag von 4 %, der vom Arbeitgeber mit 2 % bezuschusst wird
Der persönliche Steuerfreibetrag ist ein fester Jahresbetrag, der Ihre berechnete Steuer verrechnet. Ungenutzter Freibetrag kann auf den Ehepartner übertragen werden.
Einkommensteuerklassen (2025)
Islands kombinierte Einkommensteuersätze (national + kommunal) für 2025:
| Monatliches Einkommen | Jährliches Einkommen | Kombinierter Satz |
|---|---|---|
| Bis ISK 435.776 | Bis ISK 5.229.312 | 31,49 % |
| ISK 435.777 – ISK 1.222.496 | ISK 5.229.313 – ISK 14.669.952 | 37,99 % |
| Über ISK 1.222.496 | Über ISK 14.669.952 | 46,29 % |
Der kombinierte Satz setzt sich zusammen aus:
- Nationale Steuer (rikisskattur): reicht von 17,14 % bis 31,94 % über die drei Stufen
- Kommunalsteuer (utsvarsalagning): etwa 14,35 % (variiert leicht je nach Gemeinde; hier wird der Durchschnitt verwendet)
Persönlicher Steuerfreibetrag
Der persönliche Steuerfreibetrag (persónuafsláttur) für 2025 beträgt ISK 69.288 pro Monat (ISK 831.456 pro Jahr). Dieser reduziert direkt die berechnete Steuer, nicht das zu versteuernde Einkommen. Wenn der Freibetrag die Steuerschuld übersteigt (bei sehr geringem Einkommen), kann der ungenutzte Anteil auf den Ehepartner übertragen werden, verfällt aber ansonsten.
Sozialversicherung und Rentenbeiträge (Arbeitnehmeranteil, 2025)
| Komponente | Satz | Hinweise |
|---|---|---|
| Pflichtrentenbeitrag (lífeyrissjóður) | 4,00 % | An eine betriebliche Pensionskasse |
| Zusätzlicher Rentenbeitrag (viðbótarlífeyrir) | 4,00 % | Freiwillig, aber nahezu universell; Arbeitgeber zahlt 2 % dazu |
| Gesamter Arbeitnehmeranteil | 8,00 % |
In Island gibt es keinen separaten Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt 6,35 % Sozialversicherungssteuer (tryggingagjald) auf das Bruttogehalt, die Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenversicherung und andere Sozialversicherungen abdeckt – dieser Betrag wird nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Berechnungsbeispiel
Für ein jährliches Bruttogehalt von ISK 8.000.000 (alleinstehend, keine Unterhaltsberechtigten, mit Zusatzrente):
-
Rentenbeiträge:
- Pflichtrentenbeitrag: ISK 8.000.000 x 4 % = ISK 320.000
- Zusätzlicher Rentenbeitrag: ISK 8.000.000 x 4 % = ISK 320.000
- Gesamte Rentenbeiträge: ISK 640.000
-
Zu versteuerndes Einkommen:
- Rentenbeiträge werden vor der Steuer abgezogen: ISK 8.000.000 - ISK 640.000 = ISK 7.360.000
-
Brutto-Einkommensteuer (kombinierter Satz):
- Erste ISK 5.229.312 zu 31,49 % = ISK 1.646.710
- Verbleibende ISK 2.130.688 (ISK 7.360.000 - ISK 5.229.312) zu 37,99 % = ISK 809.550
- Bruttosteuer: ISK 2.456.260
-
Persönlicher Steuerfreibetrag:
- ISK 831.456
-
Netto-Einkommensteuer:
- ISK 2.456.260 - ISK 831.456 = ISK 1.624.804
-
Gesamte Abzüge:
- ISK 640.000 (Rente) + ISK 1.624.804 (Steuer) = ISK 2.264.804
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Nettogehalt: ISK 8.000.000 - ISK 2.264.804 = ~ISK 5.735.196/Jahr (~ISK 477.933/Monat)
Annahmen und Einschränkungen
- Nur Sätze für 2025 – verwendet die Schwellenwerte und Sätze des Einkommensjahres 2025
- Nur Arbeitseinkommen – berücksichtigt keine Selbständigkeit, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen
- Durchschnittlicher Kommunalsteuersatz – verwendet 14,35 % als durchschnittlichen Kommunalsteuersatz; die tatsächlichen Sätze variieren je nach Gemeinde (Spanne ca. 12,44 % bis 14,52 %)
- Beide Rentenstufen einbezogen – geht davon aus, dass der Arbeitnehmer sowohl den Pflichtbeitrag von 4 % als auch den freiwilligen Zusatzbeitrag von 4 % leistet; einige Arbeitnehmer zahlen nur den Pflichtanteil
- Alleinstehender Steuerzahler – berücksichtigt keine Übertragung des Steuerfreibetrags auf den Ehepartner oder Kindergeld
- Keine weiteren Abzüge – berücksichtigt keine Gewerkschaftsbeiträge, Zinsaufwendungen oder andere Einzelabzüge