Income & Tax

Wie das ungarische Nettogehalt berechnet wird

Wie das ungarische Nettogehalt berechnet wird: 15 % pauschale Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Gesundheit, Arbeitslosigkeit). Sätze 2025.

Verified against NAV Ungarn - Besteuerung von Privatpersonen on 4 Mar 2026 Updated 4 March 2026 4 min read
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Zusammenfassung

Ungarn verwendet eines der einfachsten Steuersysteme Europas: eine pauschale Einkommensteuer von 15 % (SZJA) ohne persönlichen Freibetrag und ohne progressive Steuerstufen. Sozialversicherungsbeiträge (TB) werden separat mit einem kombinierten Satz von 18,5 % abgezogen. Das System ist unkompliziert – jeder Forint des Arbeitseinkommens wird mit dem gleichen Satz besteuert, was die Berechnung des Nettogehalts einfach macht.

Funktionsweise

Ihr Nettogehalt wird reduziert durch:

  1. Sozialversicherungsbeiträge (TB jarulekok) - Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
  2. Einkommensteuer (SZJA) - pauschal 15 % auf das Bruttogehalt

Beide werden auf Basis des Bruttogehalts berechnet. Es gibt keinen persönlichen Freibetrag oder steuerfreien Grundbetrag für reguläres Arbeitseinkommen (obwohl es Steuervergünstigungen für Familien mit Kindern gibt).

Einkommensteuersatz (2025)

EinkommenSteuersatz
Gesamtes Arbeitseinkommen15 % (pauschal)

Ungarns pauschale Steuer bedeutet, dass es keine Stufen, keine Auslaufbereiche und keine Grenzsteuersatzänderungen gibt. Die 15 % gelten für jeden verdienten Forint.

Familiensteuerermäßigung (Csaladi kedvezmeny)

Eltern können eine Familiensteuerermäßigung geltend machen, die die Steuerbemessungsgrundlage reduziert:

Anzahl der unterhaltsberechtigten PersonenMonatliche Reduzierung pro unterhaltsberechtigte Person
1 unterhaltsberechtigte Person66.670 HUF
2 unterhaltsberechtigte Personen133.330 HUF pro Person
3+ unterhaltsberechtigte Personen220.000 HUF pro Person

Diese Ermäßigung reduziert die Steuerbemessungsgrundlage (nicht die Steuer selbst), sodass die tatsächliche Steuerersparnis 15 % des Reduzierungsbetrags beträgt. Sie wird in der Standardberechnung nicht berücksichtigt.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer-Sozialbeiträge (TB), die vom Bruttogehalt abgezogen werden:

BeitragSatz
Rente (nyugdijjarullek)10,0 %
Krankenversicherung (egeszsegbiztositasi jarullek)4,0 %
Arbeitslosenversicherung (munkaeropiacijarullek)3,0 %
Unfallversicherung (balesetbiztositasi jarullek)1,5 %
Gesamte Arbeitnehmer-TB18,5 %

Es gibt keine jährliche Obergrenze für Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge bei regulärem Arbeitseinkommen.

Die Formel

Net pay = Gross - Social Contributions - Income Tax

Where

Social Contributions= 18,5 % des Bruttogehalts (Rente 10 % + Krankenversicherung 4 % + Arbeitslosenversicherung 3 % + Unfallversicherung 1,5 %)
Income Tax= Pauschaler Satz von 15 % auf das Bruttogehalt

Rechenbeispiel

6.000.000 HUF jährliches Bruttogehalt (500.000 HUF/Monat)

1

Rentenbeitrag (10 %)

6,000,000 x 10% = 600,000 HUF

= 600,000 HUF

2

Krankenversicherungsbeitrag (4 %)

6,000,000 x 4% = 240,000 HUF

= 240,000 HUF

3

Arbeitslosenversicherungsbeitrag (3 %)

6,000,000 x 3% = 180,000 HUF

= 180,000 HUF

4

Unfallversicherungsbeitrag (1,5 %)

6,000,000 x 1.5% = 90,000 HUF

= 90,000 HUF

5

Gesamte Sozialbeiträge (18,5 %)

600,000 + 240,000 + 180,000 + 90,000 = 1,110,000 HUF

= 1,110,000 HUF

6

Einkommensteuer (SZJA) zu 15 %

6,000,000 x 15% = 900,000 HUF

= 900,000 HUF

7

Gesamte Abzüge

1,110,000 + 900,000 = 2,010,000 HUF

= 2,010,000 HUF

Result

Nettogehalt = 6.000.000 - 2.010.000 = 3.990.000 HUF/Jahr (332.500 HUF/Monat)

Annahmen und Einschränkungen

  • Nur Sätze für 2025 - verwendet die aktuellen Steuerjahressätze
  • Reguläres Arbeitsverhältnis - berücksichtigt keine selbständige Tätigkeit (KATA, KIVA) oder vereinfachte Unternehmersteuer
  • Keine Familiensteuerermäßigung - die Familiensteuerermäßigung (csaladi kedvezmeny) für Eltern mit unterhaltsberechtigten Personen ist in der Standardberechnung nicht enthalten
  • Kein persönlicher Freibetrag - Ungarn hat keinen allgemeinen steuerfreien Betrag; die 15 % gelten ab dem ersten Forint
  • Keine Beitragsobergrenze - im Gegensatz zu einigen EU-Ländern gibt es in Ungarn keine jährliche Obergrenze für Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge bei regulärem Arbeitseinkommen
  • Cafeteria-Leistungen nicht berücksichtigt - vom Arbeitgeber gewährte Sachleistungen (SZEP-Karte usw.) unterliegen einer gesonderten steuerlichen Behandlung
  • Arbeitgeberkosten nicht dargestellt - der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt eine Sozialbeitragssteuer von 13 % (SZOCHO)

Sources

income-tax take-home-pay hu hungary szja tb