Zusammenfassung
Griechenland verwendet ein progressives Einkommensteuersystem mit fünf Stufen von 9 % bis 44 %. Arbeitgeber behalten Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (e-EFKA) von jedem Gehalt ein. Für Besserverdienende gilt ein Solidaritätsbeitrag. Das System wird von der AADE (Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen) verwaltet.
Wie es funktioniert
Ihr Nettogehalt wird durch folgende Abzüge reduziert:
- e-EFKA-Sozialversicherungsbeiträge - Rente, Zusatzrente und Krankenversicherung
- Einkommensteuer - progressive Sätze über fünf Einkommensstufen
- Solidaritätsbeitrag - zusätzliche Abgabe auf Einkommen über dem Freibetrag
Die Sozialversicherungsbeiträge werden zuerst abgezogen und verringern die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Einkommensteuerstufen (2025)
Griechenland hat fünf progressive Einkommensteuerstufen:
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 10.000 | 9 % |
| 10.001 - 20.000 | 22 % |
| 20.001 - 30.000 | 28 % |
| 30.001 - 40.000 | 36 % |
| Über 40.000 | 44 % |
Dies sind Grenzsteuersätze - jeder Satz gilt nur für das Einkommen innerhalb seiner Stufe.
Eine Steuerermäßigung von 777 gilt für Steuerpflichtige mit einem Einkommen bis 12.000 (berechnet als 9 % von 8.636 Grundbetrag, auslaufend bei Einkommen über 12.000). Dies schafft effektiv eine kleine steuerfreie Zone für Geringverdiener.
Sozialversicherungsbeiträge (e-EFKA)
Arbeitnehmerbeiträge für Angestellte:
| Beitrag | Satz | Jährliche Obergrenze |
|---|---|---|
| Hauptrente | 6,67 % | Basierend auf 78.000 Brutto |
| Zusatzrente | 3,85 % | Basierend auf 78.000 Brutto |
| Krankenversicherung | 2,15 % | Basierend auf 78.000 Brutto |
| Krankengeld | 0,40 % | Basierend auf 78.000 Brutto |
| Arbeitslosenversicherung | 0,30 % | Basierend auf 78.000 Brutto |
| Arbeitnehmer gesamt | 13,37 % | 78.000 |
Alle Beiträge sind auf eine monatliche Obergrenze von 6.500 (78.000 jährlich) begrenzt.
Solidaritätsbeitrag (2025)
Der Solidaritätsbeitrag (eisphora allilegyis) gilt für Einkommen über 30.000:
| Einkommensstufe | Satz |
|---|---|
| Bis 12.000 | 0 % |
| 12.001 - 20.000 | 2,2 % |
| 20.001 - 30.000 | 5 % |
| 30.001 - 40.000 | 6,5 % |
| 40.001 - 65.000 | 7,5 % |
| 65.001 - 220.000 | 9 % |
| Über 220.000 | 10 % |
Hinweis: Der Solidaritätsbeitrag ist seit 2021 für Arbeitnehmer im Privatsektor ausgesetzt, gilt aber weiterhin für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und bestimmte Einkommensarten. Der Rechner enthält ihn als optionale Einstellung.
Die Formel
Where
Rechenbeispiel
30.000 Bruttojahresgehalt, ohne Solidaritätsbeitrag
e-EFKA-Beiträge (13,37 %)
= 4,011
Zu versteuerndes Einkommen
= 25,989
Steuer: erste 10.000 mit 9 %
= 900
Steuer: nächste 10.000 mit 22 %
= 2,200
Steuer: verbleibende 5.989 mit 28 %
= 1,677
Brutto-Einkommensteuer
= 4,777
Steuerermäßigung (Einkommen 25.989 > 12.000, vollständig ausgelaufen)
= 0
Netto-Einkommensteuer
= 4,777
Gesamtabzüge
= 8,788
Result
Nettogehalt = 30.000 - 8.788 = 21.212/Jahr (1.768/Monat)
Annahmen und Einschränkungen
- Nur Sätze für 2025 - verwendet die aktuellen Steuerjahressätze
- Nur für Angestellte - Selbstständige und Freiberufler haben eine andere Sozialversicherungs- und Steuerbehandlung
- Einzelner Steuerpflichtiger - berücksichtigt keine Familien- oder Unterhaltsfreibeträge
- Solidaritätsbeitrag ist seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer im Privatsektor ausgesetzt; wird als optional angezeigt
- 14 Monatsgehälter - Griechische Gehälter werden typischerweise über 14 Monate gezahlt (einschließlich Urlaubsgeld); der Rechner verwendet das 12-Monats-Jahresäquivalent
- Keine zusätzlichen Abzüge - berücksichtigt keine Arztkosten, Spenden oder Mietabzüge
- e-EFKA-Obergrenze - Beiträge sind auf 78.000 Jahresbrutto begrenzt