Zusammenfassung
Spanien verwendet ein Quellensteuerverfahren, bei dem Arbeitgeber die Einkommensteuer (IRPF - Impuesto sobre la Renta de las Personas Fisicas) und Sozialversicherungsbeitraege von jeder Gehaltsabrechnung einbehalten. Die Einkommensteuer ist progressiv mit sechs Stufen, und die Sozialversicherung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die meisten Arbeitnehmer muessen keine Steuererklaerung abgeben, wenn ihr Einkommen von einem einzigen Arbeitgeber stammt und unter bestimmten Schwellenwerten liegt, obwohl viele es tun, um Abzuege geltend zu machen.
Wie es funktioniert
Ihr Nettogehalt ist Ihr Bruttogehalt abzueglich zweier Hauptabzuege:
- IRPF (Einkommensteuer) - progressive Saetze ueber sechs Einkommensstufen
- Sozialversicherungsbeitraege - drei Arbeitnehmerkomponenten von insgesamt 6,35% des Bruttogehalts, vorbehaltlich einer Hoechstbemessungsgrundlage
Spanien hat auch eine regionale Einkommensteuer - die hier gezeigten IRPF-Saetze sind die kombinierten staatlichen und regionalen Saetze (nach dem allgemeinen Tarif). Autonome Gemeinschaften koennen ihren Anteil anpassen, sodass die tatsaechlichen Saetze je nach Region leicht variieren koennen.
Einkommensteuerstufen (2025)
Die spanische IRPF verwendet sechs Grenzstufen fuer den kombinierten staatlichen und allgemeinen regionalen Tarif:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis €12.450 | 19% |
| €12.451 - €20.200 | 24% |
| €20.201 - €35.200 | 30% |
| €35.201 - €60.000 | 37% |
| €60.001 - €300.000 | 45% |
| Ueber €300.000 | 47% |
Dies sind Grenzsteuersaetze - Sie zahlen den hoeheren Satz nur auf das Einkommen innerhalb jeder Stufe, nicht auf Ihr gesamtes Gehalt. Die gezeigten Saetze sind der kombinierte staatliche und regionale Tarif. Einige autonome Gemeinschaften (z.B. Madrid, Katalonien) wenden leicht unterschiedliche regionale Anteile an.
Sozialversicherungsbeitraege
Die Sozialversicherungsbeitraege der Arbeitnehmer bestehen aus drei Komponenten:
| Komponente | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|
| Contingencias comunes (allgemeine Risiken) | 4,70% |
| Desempleo (Arbeitslosigkeit) | 1,55% |
| Formacion profesional (Berufsausbildung) | 0,10% |
| Gesamter Arbeitnehmeranteil | 6,35% |
Diese Saetze gelten fuer das Bruttogehalt des Arbeitnehmers bis zu einer Hoechstbemessungsgrundlage von €58.914 pro Jahr (€4.909,50 pro Monat) fuer 2025. Einkommen oberhalb dieser Grenze unterliegt keinen Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitraegen.
Es gibt auch eine Mindestbemessungsgrundlage (ungefaehr €1.260/Monat im allgemeinen Regime), was bedeutet, dass auch Geringverdiener mindestens auf diesen Betrag Beitraege zahlen.
Die Formel
Where
Berechnungsbeispiel
EUR 35.000 Bruttojahresgehalt
Sozialversicherung (6,35% des Bruttogehalts, unter der Hoechstgrenze)
= EUR 2,222.50
Erste EUR 12.450 zu 19%
= EUR 2,365.50
Naechste EUR 7.750 (EUR 12.451 - EUR 20.200) zu 24%
= EUR 1,860
Verbleibende EUR 14.800 (EUR 20.201 - EUR 35.000) zu 30%
= EUR 4,440
IRPF gesamt
= EUR 8,665.50
Abzuege gesamt
= EUR 10,888
Result
Nettogehalt = EUR 35.000 - EUR 10.888 = EUR 24.112/Jahr (EUR 2.009/Monat)
Annahmen und Einschraenkungen
- Verwendet den allgemeinen kombinierten staatlichen und regionalen IRPF-Tarif - die tatsaechlichen Saetze koennen in bestimmten autonomen Gemeinschaften abweichen (z.B. Madrid, Katalonien, Baskenland, Navarra)
- Geht von einem alleinstehenden Steuerpflichtigen ohne Unterhaltsberechtigte und ohne persoenliche Abzuege ueber das Standardminimum hinaus aus
- Modelliert nicht die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeitraege (ungefaehr 30% des Bruttogehalts, werden aber nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen)
- Die Hoechstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung von €58.914 gilt fuer 2025
- Modelliert nicht den persoenlichen Mindestfreibetrag (minimo personal) von €5.550, der die IRPF-Bemessungsgrundlage reduzieren kann
- Geht von einer abhaengigen Beschaeftigung im allgemeinen Sozialversicherungsregime aus - Selbststaendige (autonomos) haben ein anderes Beitragssystem