Zusammenfassung
Zypern verwendet ein PAYE-aehnliches System, bei dem Arbeitgeber Einkommensteuer und Sozialbeitraege von jedem Gehaltszettel einbehalten. Die Einkommensteuer ist progressiv mit fuenf Stufen von 0 % bis 35 %, mit einem grosszuegigen Steuerfreibetrag von EUR 19.500. Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeitraege (8,8 % des Bruttogehalts, gedeckelt) und einen GESY-Beitrag (nationales Gesundheitssystem) von 2,65 %. Zypern erhebt keine kommunalen oder lokalen Einkommensteuern.
So funktioniert es
Ihr Nettogehalt ist Ihr Bruttogehalt abzueglich dreier Hauptkategorien von Abzuegen:
- Sozialversicherungsbeitraege — 8,8 % des Bruttogehalts bis zu einer Hoechstgrenze der versicherbaren Einkuenfte
- GESY-Beitrag (Allgemeines Gesundheitssystem) — 2,65 % des Bruttogehalts bis zu einer separaten Obergrenze
- Einkommensteuer — progressive Saetze auf das gesamte Bruttoeinkommen (Sozialbeitraege werden nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen)
Der Arbeitgeber zahlt zusaetzlich Sozialversicherung (8,8 %), GESY (2,90 %) und weitere Abgaben, die jedoch nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden.
Einkommensteuerstufen (2025)
Die zypriotische Einkommensteuer verwendet fuenf Grenzsteuerstufen:
| Steuerpflichtiges Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis EUR 19.500 | 0 % |
| EUR 19.501 — EUR 28.000 | 20 % |
| EUR 28.001 — EUR 36.300 | 25 % |
| EUR 36.301 — EUR 60.000 | 30 % |
| Ueber EUR 60.000 | 35 % |
Der Steuerfreibetrag von EUR 19.500 ist einer der grosszuegigsten in der EU. Es gibt keinen separaten Grundfreibetrag — die 0 %-Stufe dient als steuerfreier Betrag.
Sozialversicherungsbeitraege
Arbeitnehmerbeitraege (vom Bruttogehalt abgezogen)
| Komponente | Satz | Jaehrliche Obergrenze |
|---|---|---|
| Sozialversicherung | 8,80 % | EUR 66.612 |
| GESY (nationales Gesundheitssystem) | 2,65 % | EUR 180.000 |
| Gesamte Arbeitnehmerbeitraege | 11,45 % | — |
Die Sozialversicherungsobergrenze von EUR 66.612 basiert auf dem jaehrlich vom Sozialversicherungsfonds festgelegten Hoechstbetrag der versicherbaren Einkuenfte. Der GESY-Beitrag gilt bis zu einer hoeheren Obergrenze von EUR 180.000.
Arbeitgeberbeitraege (nicht vom Gehalt abgezogen)
| Komponente | Satz |
|---|---|
| Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil) | 8,80 % |
| GESY (Arbeitgeberanteil) | 2,90 % |
| Entlassungsfonds | 1,20 % |
| Berufsausbildungsfonds | 0,50 % |
| Sozialkohaesionsfonds | 2,00 % |
Berechnungsbeispiel
Fuer ein jaehrliches Bruttogehalt von EUR 35.000 (ledig, keine Unterhaltspflichten):
- Sozialversicherung: EUR 35.000 x 8,80 % = EUR 3.080,00 (unter der Obergrenze von EUR 66.612)
- GESY-Beitrag: EUR 35.000 x 2,65 % = EUR 927,50 (unter der Obergrenze von EUR 180.000)
- Gesamte Arbeitnehmerbeitraege: EUR 4.007,50
- Einkommensteuer (auf das Bruttogehalt angewendet):
- Erste EUR 19.500 zu 0 % = EUR 0
- EUR 19.501 — EUR 28.000 zu 20 % = EUR 1.700,00
- EUR 28.001 — EUR 35.000 zu 25 % = EUR 1.750,00
- Gesamte Einkommensteuer: EUR 3.450,00
- Gesamtabzuege: EUR 4.007,50 (Beitraege) + EUR 3.450,00 (Steuer) = EUR 7.457,50
- Nettogehalt: EUR 35.000 - EUR 7.457,50 = EUR 27.542,50/Jahr (EUR 2.295/Monat)
Annahmen und Einschraenkungen
- Nur Saetze fuer 2025 — verwendet Schwellenwerte und Saetze, die fuer das Steuerjahr 2025 gelten
- Lediger Steuerzahler ohne Unterhaltspflichten — Ehegattensplitting oder Unterhaltsabzuege koennen die Steuer verringern
- Nur Einkuenfte aus unselbststaendiger Arbeit — beruecksichtigt keine selbststaendige Taetigkeit, Kapitaleinkuenfte, Mieteinnahmen oder den Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) auf Dividenden/Zinsen
- Steuerlich ansaessig — nicht ansaessige Personen koennen bei bestimmten Einkommensarten anders behandelt werden
- Keine Pensionsfonds-Abzuege — beruecksichtigt keine Beitraege zu genehmigten Vorsorge-/Pensionsfonds, die das steuerpflichtige Einkommen verringern koennen
- Bruttogehalt unter der Sozialversicherungsobergrenze — die jaehrliche Obergrenze von EUR 66.612 wird im Beispiel nicht erreicht
- Kein Sonderverteidigungsbeitrag — der SDC (derzeit 0 % auf Einkuenfte aus unselbststaendiger Arbeit) und GHS-Beitraege auf andere Einkommensarten werden nicht modelliert