Zusammenfassung
Bulgarien hat eines der niedrigsten und einfachsten Steuersysteme in der EU: eine pauschale Einkommensteuer von 10 % kombiniert mit Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen. Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen beträgt insgesamt ca. 14,38 %, und diese werden vor der Berechnung der Einkommensteuer abgezogen. Alle Beiträge sind auf ein maximales versicherungspflichtiges Einkommen von 3.750 BGN/Monat (45.000 BGN/Jahr für 2025, erhöht von der bisherigen Obergrenze von 3.400) gedeckelt. Bulgarien hat keinen Grundfreibetrag und keine steuerfreie Schwelle.
Funktionsweise
Ihr Nettogehalt wird reduziert durch:
- Sozialversicherungsbeiträge (DOO + DZPO + Arbeitslosigkeit) - Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung (ZO) - obligatorischer Gesundheitsbeitrag
- Einkommensteuer - 10 % pauschal auf das zu versteuernde Einkommen (Brutto minus alle Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge)
Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge werden zuerst abgezogen, und die Einkommensteuer wird auf den reduzierten Betrag berechnet.
Einkommensteuersatz (2025)
| Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Gesamtes zu versteuerndes Einkommen | 10 % (pauschal) |
Zu versteuerndes Einkommen = Bruttogehalt - Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers - Krankenversicherungsbeitrag.
In Bulgarien gibt es keinen Grundfreibetrag. Die 10 % gelten ab dem ersten Lew des zu versteuernden Einkommens.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge (der Arbeitnehmer trägt einen Teil der Gesamtsumme; der Arbeitgeber zahlt den Rest):
| Beitrag | Arbeitnehmersatz | Obergrenze (monatlich) |
|---|---|---|
| DOO-Rente (Fond Pensii) | 8,78 % | 3.750 BGN |
| DZPO-Zusatzrente | 1,40 % | 3.750 BGN |
| ZO-Krankenversicherung (Zdravno osiguryavane) | 3,20 % | 3.750 BGN |
| Arbeitslosigkeit (Bezrabotitsa) | 1,00 % | 3.750 BGN |
| Gesamt Arbeitnehmer | 14,38 % | 3.750 BGN/Monat |
Alle Beiträge sind auf das maximale versicherungspflichtige Einkommen von 3.750 BGN/Monat (45.000 BGN/Jahr) gedeckelt. Einkommen oberhalb dieser Grenze unterliegt keinen Sozial- oder Krankenversicherungsbeiträgen.
Hinweis zum DOO-Satz: Der Gesamtrentenbeitragssatz beträgt 19,8 % für Arbeitnehmer, die vor 1960 geboren wurden, aufgeteilt im Verhältnis 60:40 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer, die nach 1959 geboren wurden, werden 5 % an den universellen Zusatzrentenfonds (DZPO) umgeleitet, wobei der DOO-Arbeitnehmeranteil bei 8,78 % und der DZPO-Anteil bei 2,2 % (Arbeitnehmeranteil 1,40 %) liegt.
Mindestversicherungspflichtiges Einkommen
Bulgarien hat auch Mindestgrenzen für das versicherungspflichtige Einkommen nach Wirtschaftszweig und Berufskategorie. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer mindestens zu diesen Mindestwerten versichern, unabhängig vom tatsächlichen Gehalt.
Die Formel
Where
Berechnungsbeispiel
30.000 BGN Bruttojahresgehalt (2.500 BGN/Monat)
DOO-Rente (8,78 %)
= 2,634 BGN
DZPO-Zusatzrente (1,40 %)
= 420 BGN
Arbeitslosigkeit (1,00 %)
= 300 BGN
ZO-Krankenversicherung (3,20 %)
= 960 BGN
Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge gesamt (14,38 %)
= 4,314 BGN
Zu versteuerndes Einkommen
= 25,686 BGN
Einkommensteuer (10 %)
= 2,569 BGN
Abzüge gesamt
= 6,883 BGN
Result
Nettogehalt = 30.000 - 6.883 = 23.117 BGN/Jahr (1.926 BGN/Monat)
Annahmen und Einschränkungen
- Nur Sätze von 2025 - verwendet die aktuellen Steuerjahressätze und die Versicherungsobergrenze von 3.750 BGN/Monat
- Standardarbeitsvertrag - berücksichtigt keine Werkverträge oder Selbstständigkeit
- Nach 1959 geboren - verwendet die Beitragsaufteilung mit dem universellen DZPO-Rentenfonds. Arbeitnehmer, die vor 1960 geboren wurden, haben andere DOO-Sätze
- Kein Grundfreibetrag - Bulgarien hat keine steuerfreie Schwelle; die vollen 10 % gelten ab dem ersten Lew
- Versicherungsobergrenze - alle Beiträge enden bei 3.750 BGN/Monat (45.000 BGN/Jahr). Gutverdiener zahlen prozentual weniger
- Keine zusätzlichen Abzüge - berücksichtigt keine freiwilligen Rentenbeiträge, Behinderungsabzüge oder Spenden
- Mindestversicherungspflichtiges Einkommen nicht modelliert - Arbeitnehmer müssen unabhängig vom tatsächlichen Gehalt zu branchenspezifischen Mindestwerten versichert sein
- Keine Familienleistungen - kindbezogene Steuervergünstigungen und -abzüge sind nicht enthalten